Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Niederlößnitz e.V.
Satzung

 

§ 1    Name und Sitz des Vereins

    Der Verein führt den Namen „Verein der Freunde und Förderer der Grundschule Niederlößnitz e.V.“ im folgenden „Verein“ genannt.

    Der Verein hat seinen Sitz in Radebeul und ist im Vereinsregister eingetragen worden.

§ 2    Zweck des Vereins

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigende Zwecke“ der Abgabenordnung.

    Zweck des Vereins ist die Förderung aller Schülerinnen und Schüler der Grundschule Niederlößnitz sowie die ideelle, finanzielle und materielle Unterstützung der Bildungseinrichtung.

    Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege und Unterstützung der Erziehungsgemeinschaft, die dem Wohl der Schülerinnen, Schüler und Schule dienen.

    Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3    Mitgliedschaft im Verein

    Mitglied des Vereins kann jeder werden, der die Satzung anerkennt und den Vereinszweck unterstützt.

    Die Mitgliedschaft wird durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand beantragt und durch dessen Beschluss bestätigt. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Antragsteller und dem Vorstand entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit endgültig.

    Die Mitgliedschaft endet

        durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand

        durch Ausschluss bei vereinsschädigendem Verhalten oder bei unbegründetem Beitragsrückstand. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit

        durch Tod

    Bei Ende der Mitgliedschaft erlöschen für das betreffende Mitglied alle Rechte und Pflichten.

§ 4    Organe des Vereins


Die Organe des Vereins sind:

    die Mitgliederversammlung

    der Vorstand

§ 5    Mitgliederversammlung

    Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand in der Regel einmal im Jahr unter schriftlicher Mitteilung der Tagesordnung und mindestens 14tägiger Einladungsfrist einberufen. Das Schriftformerfordernis wird auch durch die Übersendung einer E-Mail gewahrt. Durch die Bekanntgabe der E-Mail-Adresse erklärt sich das Mitglied gegenüber dem Verein einverstanden, die Einberufung zu den Mitgliederversammlungen des Vereins an diese Adresse zu erhalten.

    Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen, ausgenommen Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins. Für Satzungsänderungen ist eine 3/4-Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Soweit die Umstände dies zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben.

    Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterzeichnet wird.

    Die Mitgliederversammlung wählt für jeweils eine Wahlperiode 1 Kassenprüfer. Die Kassenprüfer berichten über das Ergebnis ihrer Kassenprüfung.                                                                                                                                                           

    Die Mitgliederversammlung beschließt über

        Entlastung des Vorstandes

        Wahl des Vorstandes

        Haushaltsplan

        Satzungsänderung

        Höhe der Mitgliedsbeiträge

        Auflösung des Vereins

§ 6    Vorstand

    Der gewählte Vorstand arbeitet geschäftsführend.

        Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Stimmenmehrheit und ist beschlussfähig, wenn mehr als zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

        Bei Parität entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

        Die Amtszeit beginnt ab Wahltag für die Dauer von zwei Jahren.

Der Vorstand besteht aus:

    dem 1. Vorsitzenden

    dem 2. Vorsitzenden

    dem Kassenverwalter

    dem Schriftführer

    dem Beisitzer.

Schulleiter und Elternsprecher der Grundschule Niederlößnitz können an Vorstandsitzungen mit beratender Stimme teilnehmen.

    Der Vorsitzende wird in direkter Wahl durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er führt den Verein nach Maßgabe dieser Satzung und nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Zur Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende jeweils gemeinsam oder einer von beiden mit dem Kassenverwalter gemeinsam vertretungsberechtigt. Keiner von dreien ist berechtigt, Verbindlichkeiten einzugehen, die nicht durch das Vermögen in bar gedeckt sind.

    In der ersten Mitgliederversammlung nach Ablauf eines Geschäftsjahres erstellt der Vorstand den Geschäftsbericht und legt die Jahresrechnung vor.

    Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu wählen.

§ 7     Finanzen

    Der Verein finanziert sich durch Beiträge der Mitglieder und durch Spenden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern des Vereins.

    Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.

    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

    Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

    Der Beitrag wird als Jahresbeitrag erhoben und ist für das laufende Geschäftsjahr bis spätestens 1. April zu überweisen. Alternativ kann das Mitglied die jährliche Abbuchung im Lastschriftverfahren wählen. Die Abbuchung erfolgt jährlich am 1. April des Geschäftsjahres. Fällt dieser Termin nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt die Abbuchung am nächstfolgenden Bankarbeitstag.

    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 8    Auflösung des Vereins


Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Radebeul, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke – primär für die Förderung der Bildung und Erziehung an der Grundschule Niederlößnitz oder bei deren Auflösung für andere Grundschulen – zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes durchgeführt werden.
§ 9    Inkrafttreten
Die Satzung wurde am 09.11.2005 beschlossen, die Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung am 8. Oktober 2014 sowie am 29.11.2017.