Beratungsangebote für Eltern an unserer Schule
- Erste persönliche informierende Gespräche im 2. Halbjahr der Kl. 3 durch den Klassenleiter
- Elternabend mit Vertretern der weiterführenden Schulen im 2. Halbjahr der dritten Klasse
- Erneut persönliche beratende Gespräche im Januar des laufenden Jahres für die Klassenstufe 4
- Aushang von Informationen zu den „Tagen der offenen Tür“ an den Oberschulen und Gymnasien
Auszüge aus der Grundschulordnung
(Gesetzliche Grundlagen für die Erteilung der Bildungsempfehlung für das
Gymnasium oder die Oberschule)
Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn:
der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation
max. 2,0 ist und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird.
Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn der Schüler die Anforderungen gemäß Absatz 2 am Ende des Schuljahres erfüllt.
In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Es besteht die Möglichkeit an der Aufnahmeprüfung für das Gymnasium teilzunehmen, wenn der Schüler die Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten hat und der Besuch des Gymnasiums ausdrücklich gewünscht wird.
Eine separate Anmeldung über die Grundschule ist dafür erforderlich.
Bildungsabschlüsse in Sachsen
Oberschule:
- am Ende der Klasse 9 der Hauptschulabschluss oder der qualifizierte Hauptschulabschluss
- am Ende der Klasse 10 der Realschulabschluss
Gymnasium:
Abitur
„Wann ist ein Wechsel von der Oberschule an das Gymnasium möglich?“
in der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6)
Bildungsempfehlung auf Antrag der Eltern im Halbjahr Kl. 5 und
Bildungsempfehlung im Halbjahr Kl. 6 für alle Schüler
aber Hinweis: Wechsel nach Kl. 6 nur mit 2. Fremdsprache möglich!
nach Klasse 10 - 3 Jahre Gymnasium oder 3 Jahre berufliches Gymnasium
Weitere interessante Link zum Thema:
https://www.schule.sachsen.de/wechsel-an-weiterfuehrende-schularten-4010.html
https://www.studienkreis.de/infothek/journal/uebertritt-ans-gymnasium/